Ihr Gesundheitshotel in Bayern

Informationen zum Kurantrag

Ambulante Vorsorgeleistung


Sie können Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt frei wählen. Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90% der Kurmittelkosten, d. h. die Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet. Zu den übrigen Kosten kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuß gewähren. Die Höhe erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.

Der Arzt


Ihr behandelnder Arzt wird die medizinische Notwendigkeit einer Kur feststellen und Ihnen beim Ausfüllen des Kurantrages an die Krankenkasse behilflich sein.

Die gesetzliche Krankenkasse


Ihren Kurantrag reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Dort prüft der medizinische Dienst Ihren Kurantrag und empfiehlt Ihrer Kasse, die Kur zu genehmigen oder abzulehnen.
Tipp: Prüfen Sie eine eventuelle Ablehnung genau, da bei Erstantrag oftmals nur nach Aktenlage entschieden wird. In diesem Fall können Sie Widerspruch einlegen.

Vor Kurantritt


Wenn Ihre Kur von der Krankenkasse genehmigt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung sowie die Kostenübernahmebescheinigungen für den Kurarzt, für die Kurmittel und für das ortsgebundene Heilmittel.

Buchung der Unterkunft


Wenn Sie die schriftliche Bestätigung der Krankenkasse erhalten haben, informieren Sie uns bitte.

Der Kurarzt


Eine Bade- und Kurärztin mit Naturheilverfahren finden Sie im Haus.

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